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   OLG Köln, 07.08.1997 - 14 WF 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3013
OLG Köln, 07.08.1997 - 14 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,3013)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.1997 - 14 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,3013)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 1997 - 14 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,3013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beiordnung Anwalt Umgangsrechtsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 121 II S. 1, FGG §§ 12, 14
    Beiordnung Anwalt Umgangsrechtsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren aufgrund des Grundsatzes der Waffengleichheit nach § 121 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. Zivilprozessordnung (ZPO) bei anwaltlicher Vertretung auf der Gegenseite

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG §§ 12, 14; ZPO § 121 Abs. 2 S. 1
    Beiordnung eines Anwalts im Umgangsrechtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1153
  • FamRZ 1998, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 17.02.1994 - 7 WF 358/94

    Voraussetzungen für gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.1997 - 14 WF 95/97
    Richtig ist zwar, daß es sich um FGG-Verfahren handelt und § 14 FGG nur eine entsprechende Anwendung der Prozeßkostenhilfevorschriften vorsieht (so OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371).

    Daraus, daß im FGG-Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, läßt sich aber nicht schließen, daß die "entsprechende" Anwendung des § 121 II ZPO aus diesem Grunde auch bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite eine Erforderlichkeitsprüfung gestatte, obwohl das Gesetz diese sonst bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite ausschließt (anders insoweit OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371).

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